Das machen wir

Handels- und Vertriebsrecht/ Allgemeines Vertragsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Absatzes von Waren und Dienstleistungen sowie bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchführung von Handels- und Lieferverträgen. Als Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit im Bereich Handels- und Vertriebsrecht sind insbesondere zu erwähnen:

  • Gestaltung und Verhandlung von Einkaufs-, Liefer-, Produktions-, Dienstleistungs-, Lizenz- und Entwicklungsverträgen
  • Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen
  • Konzeption von Vertriebsstrukturen
  • Absicherung spezifischer Risiken des Handels durch passende Sicherungsinstrumente (Kaufpreissicherung, Sicherungsrechte an verkauften Waren, etc.)
  • Kündigung und Vertragsabwicklung
  • Gestaltung und Anpassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche

Dr. Martin Kienzler

Rechtsanwalt | Partner
  • Rechtsanwalt

  • Bis 04/2021 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht / Corporate / Notariat

  • Davor Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer deutschen Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Corporate Real Estate / Notariat

  • Davor Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Real Estate

  • Referendariat am OLG Frankfurt am Main mit Station in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main

  • Promotionsstudium an der Universität des Saarlandes (Auszeichnung mit dem Dr. Feldbausch-Preis für besondere Leistungen)

  • Auslandsstudium an der Faculty of Law, University of Warwick (UK)

  • Studium an der Universität des Saarlandes

  • Berufsausbildung zum Bürokaufmann in Freiburg